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Die in Österreich erlaubten Zusatzstoffe sind im Österr.
Weingesetz, bzw. in den dazu gehörenden Verordnungen genau angeführt.
Dabei gilt der Grundsatz
" Was nicht speziell erlaubt ist, gilt als verboten
".
Unvollständige Aufzählung :
Schönungsmittel :
sind Substanzen , die in der Weinbehandlung zur Herstellung eines
klaren, haltbaren Weines verwendet werden (z.B. Bentonit, Gelatine,
Kieselsol, etc.). Diese Substanzen erfüllen nur bestimmte Aufgaben im
Wein,
wie Klärung, etc. und werden vor der Flaschenfüllung wieder
entfernt.
Zusätze die im Wein verbleiben :
Ascorbinsäure(= Vitamin C, als Schutz vor Oxydationen),
Schwefeldioxyd (zum Schutz vor Oxydationen und leider noch nicht zu
ersetzen;
es wird unter genauer Kontrolle im Milligrammbereich/Liter verwendet),
im Weingesetz sind strenge gesetzliche Höchstwerte verankert.
Meta - Weinsäure (zur Hemmung eines Weinsteinausfalles).
Kohlendioxyd (zum Auffrischen kohlensäurearmer Weine).
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