Spätlesen
sind Weine, die nach der allgemeinen Lesezeit(Hauptlese) vollreif und mit
einem Mindestmostgewicht von 19 Grad KMW geerntet wurden.
Der Weinhauer, der einen Prädikatswein ernten möchte, hat am Tage der
Weinlese eine Absichtsmeldung am Gemeindeamt bis spätestens 9 Uhr
abzugeben. Nach erfolgter Lese muß er das Traubengut einem amtlich
bestellten Mostwäger vorführen, welcher die Menge und die erreichten
Zuckergrade bestätigt. Spätlesen werden seit einigen Jahren, im
Gegensatz zu früher, fast ausschließlich trocken angeboten. Eine
Jahrgangs- und Sortenangabe auf dem Etikett ist vorgeschrieben. Die
Verwendung der Staatlichen Prüfnummer ist Pflicht.
Bei Spätleseweinen müssen auf dem Etikett die Bezeichnung
"Qualitätswein" oder "Prädikatswein", die Losnummer
und die Staatliche Prüfnummer aufscheinen.
Die Verwendung einer Banderole ist vorgeschrieben.
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