Qualitätswein
Hierfür dürfen die Bezeichnungen "Qualitätswein" oder
"Qualitätswein b. A." verwendet werden.
|
Weintrauben aus keinem größeren Gebiet als Weinbaugebiet
|
ausschließlich Qualitätsrebsorten gemäß der Sortenverordnung
des Landwirtschaftsministers
|
Mostgewicht mindestens 15° KMW
|
Wein muß eine der Bezeichnung entsprechende und typische
Eigenart aufweisen und die staatliche Prüfnummer erlangt haben
|
Alkoholgehalt des Weines mindestens 9,0 % vol., bei
Prädikatswein mindestens 5,0 % vol.
|
zuckerfreier Extrakt mindestens 18,0 g je Liter
|
Asche bei Weiß- und Rosewein mind. 1,40 g je Liter, bei Rotwein
1,60 g je Liter
|
Hektarhöchstertragsgsmenge 9.000 kg/ha Weintrauben oder 6.750
l/ha Wein (maßgeblich ist die im Weinbaukataster eingetragene
Weinbaufläche des Betriebes).
|
Hinweis auf die örtliche Herkunft des Weines auf dem Etikett
(Weinbaugebiet, Großlage, Gemeinde, Gemeinde/Weinbauriede)
Österreichischer Qualitätswein darf bei einer Abgabe an den
Verbraucher nach außen (Verkauf, Verschenken, ausgenommen
beispielsweise im Buschenschank) nur in Glasflaschen, Holzfässern
oder Sinterkeramikgefäßen abgegeben werden.
|
| | | | | | | |
|
|