Landwein
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Weintrauben aus keinem größeren Gebiet als
Weinbauregion
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ausschließlich Qualitätsrebsorten gemäß
der Sortenverordnung des Landwirtschaftsministers
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Mostgewicht der Trauben mindestens 14°KMW
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Wein muß eine der Bezeichnung entsprechende
und typische Eigenart aufweisen
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zuckerfreier Extrakt mindestens 17,0 g jeLiter
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Asche bei Weiß- und Rosewein mind. 1,30 g je
Liter, bei Rotwein 1,60 g je Liter
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Hektarhöchstertragsgsmenge 9.000 kg/ha
Weintrauben oder 6.750 l/ha Wein (maßgeblich ist die im
Weinbaukataster eingetragene Weinbaufläche des Betriebes). Auf dem
Etikett ist der Name der Weinbauregion anzugeben, aus der die
Trauben stammen. Kleinere Gebiete (z.B. Weinbaugebiet, Großlage,
Gemeinde) dürfen nicht bezeichnet werden
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der Name der Gemeinde oder des Ortsteils, in
der Abfüller oder der Versender ihren Hauptwohnsitz haben, dürfen
im Etikett höchstens halb so groß sein wie die Angabe der
Weinbauregion.
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