Die
wichtigsten Bezeichnungsvorschriften für Wein
Österreichischer Qualitätswein
1. Vorgeschriebene Angaben im gleichen
Sichtbereich:
 | Österreichischer......., Wein aus Österreich, Österreich
Weinbaugebiet (bestimmtes Anbaugebiet)
 | a) Qualitätswein, oder Qualitätswein mit Staatlicher Prüfnummer,
oder Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete, oder Qualitätswein b. A.
 | b) Qualitätswein, oder Qualitätswein mit Staatlicher Prüfnummer,
oder Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete, oder Qualitätswein b. A.
und zusätzlich Kabinett oder Kabinettwein
 | c) Prädikatswein, od. Qualitätswein besonderer Reife und Leseart
plus Angabe der Prädikatsstufe (Spätlese, ...)
 | Staatliche Prüfnummer
 | Nennvolumen (e darf hinzugefügt werden)
 | Abfüller oder abgefüllt durch; bei Lohnabfüllung - abgefüllt für:
Name oder Firmenname, Gemeinde oder Ortsteil und Staat seines
Hauptsitzes und ggf. Angabe des tatsächlichen Abfüllortes. Codierung
möglich (Betr.Nr., PLZ sowie Angabe eines Vermarktungsteilnehmers)
 | Erzeugerabfüllung, Gutsabfüllung, Hauerabfüllung (ersetzen
"Abfüller")
 | Vorhandener Alkoholghaltr in % vol.; nur volle oder halbe Einheiten
 | Trocken, Halbtrocken, Lieblich, Süß |
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2. Vorgeschriebene Angaben im gleichen oder
anderen Sichtbereich:
 | Loskennzeichnung, im Inland erst nach Erlassung einer VO; bei
Verbringung in den EU-Markt verpflichtend |
3. Zugelassene Angaben im gleichen oder
anderen Sichtbereich:
 | Rotwein - Rosé - Weißwein
 | Jahrgang (85%)
 | Markennamen
 | Vermarktungsteilnehmer: Geschäftl. Stand, Name/Firmenname,
Gemeinde/Ortsteil seines Hauptsitzes
 | Lieferant eines hohen Würdenträgers (z.B. Lieferant der Erzdiözese...
)
 | Angaben über Zusammensetzung (g/1 Restzucker)
 | Empfehlung für die Verwendung des Weines (z.B. kühl servieren,
dekantieren...)
 | Heuriger (+ Jahrgang), Bergwein (+ Region), Schilcher
 | Organoleptische Eigenschaften, die für den Wein charakteristisch
sind.
 | Weinbauregion
 | Kleinere geografische Einheiten als das Weinbaugebiet (Großlage,
Gemeinde, Riede - 85 %)
 | Schloß, Domäne, Burg, Kloster, Stift
 | 1 (85 %) oder 2 (100 %) Rebsorten
 | Auszeichnungen
 | Barrique
 | Nummer des Behältnisses/Nummer der Partie
 | "Im Familienbesitz seit..." oder "Weingut in der
Familie seit..." usw.
 | Eigennamen: Weinkellerei, Weinhandlung...
 | Weingut, Weingutsbesitzer, Winzer, Weinbau, Winzerhof Rebenhof...
 | Bezeichnungen und Begriffe wie: Cuvée, Gemischter Satz, Primus, Der
Junge, Der Neue
 | Gelesen...
 | Traditionelle Bezeichnungen wie Selektion, Auswahl, Ausstich, Erste
Wahl, Klassik (oder wahlweise Classique)
 | Für Diabetiker geeignet bei restzucker bis 4g (aber derzeit nur für
Inland möglich)
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4. Zugelassene
Angaben im gleichen Sichtbereich aber deutlich getrennt, oder im anderen
Sichtbereich:
 | Informationen zur Geschichte des Weines und des Abfüllbetriebes/
eines Vermarktungsbetriebes bzw. zu der durch die Lagerung erreichten
Reife des Weines
 | Bezeichnung wie: ..., Premium, Jungfernwein, Erste Lese,
Martiniwein, Leopoldiwein, Nikolowein, Weihnachtswein, Stefaniewein,
Dreikönigswein oder ...lese; geerntet; Primus, Erster, der Erste, der
Junge, der junge ..; Junker, der Neue, Primaner, gelesen...; geerntet
... (mit Lese/Erntedatum)
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5. Zugelassene Angaben im anderen Sichtbereich
als dem der vorgeschriebenen Angaben:
 | Informationen zu den natürlichen oder technischen
Weinbaubedingungen (3 oder mehr Rebsorten - mind. 85% - möglich)
 | Bezeichnungen wie: Handgelesen oder Handgeerntet, Cuvée,
Verschnitt, gemischter Satz, Gleichpresster aus...
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6. Verbotene Angaben - Beispiele:
 | Irreführende Angaben und Aufmachungen
 | Mehr als zwei Sorten (Ausnahme siehe Pkt. 4)
 | Mehrere Jahrgänge
 | Hinweis auf gesundheitsbezogene Wirkung, sowie natur, echt, rein,
alternativ
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Hinweis: Qualitätswein aus Mitgliedsstaaten der EU ist der Name dieses
Mitgliedstaates, zu dem das bestimmte Anbaugebiet gehört (z.B. Italien)
anzugeben.
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