Eiswein
Das Mindestmostgewicht beträgt 25 KMW.
Die Trauben müssen beim Pressen genügend gefroren sein, d. h. daß bei
der Lese unbedingt eine Temperatur von unter - 8 Grad Cels.
vorhanden sein muss. Wird diese Temperatur nicht erreicht, taut das
Traubenmaterial während des Pressens auf und die geforderten 25 KMW
werden nicht erreicht.
Der zuständige Bundeskellereiinspektor muß lt. Gesetz verständigt
werden.
Er misst die erreichten Zuckergrade und bestätigt die erhaltene
Eisweinmenge.
Es gelten ansonsten alle Prädikatsweinbestimmungen, wie
Aufzuckerungsverbot, etc.
Eine Jahrgangsangabe auf dem Etikett ist vorgeschrieben.
Strohwein
Wein aus vollreifen und zuckerreichen Beeren, die vor dem Keltern
mindestens drei Monate auf Stroh, Schilf gelagert oder an Schnüren oder
ähnlichem aufgehängt waren. Mostgewicht mindestens 25° KMW. Eiswein
und Strohwein dürfen keine zusätzliche Bezeichnung für Prädikatswein
tragen.
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